Höhere energetische Anforderungen an Neubauten und an Bestandsimmobilien sollen im Jahr 2023 auf den Prüfstand kommen. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält die neue Innovationsklausel, dass nicht mehr jedes einzelne Gebäude den Energieanforderungen entsprechen muss, sondern das ganze Quartier. Konkret bedeutet das, Energieschlucker dürfen unsaniert bleiben, wenn die umgebenden Häuser sehr energieeffizient sind.
Quelle: https://schroeder-busch.de/ratgeber/neues-gebaeudeenergiegesetz/