Immobilienratgeber - Anregungen und Tipps für Käufer und Verkäufer, für Mieter und Vermieter
Bestellerprinzip im Maklerrecht – NEU ab 2015
Das Bestellerprinzip stellt, neben der Mietpreisbremse, die für Bestands- und Neuvermietungen gilt, eine Reform des Mietrechts dar. Es soll ein Entgegenkommen für den Mieter darstellen. Ein Gesetzesentwurf wurde bereits vom Bundeskabinett verabschiedet und muss nun noch den Bundestag und Bundesrat durchlaufen. Das Gesetz soll voraussichtlich im Frühjahr 2015 in Kraft treten.
Künftig soll nach diesem Prinzip der Vermieter oder Eigentümer als Auftraggeber, der den Immobilienmakler beauftragt, ihn auch zahlen. Das bedeutet, beauftragt der Vermieter einen Makler um seine Wohnung zu vermitteln, trägt er die Kosten. Beauftragt jedoch ein Mieter einen Makler eine konkrete Wohnung zu suchen und mietet er diese an, zahlt der Mieter die Provision.
Das Bestellerprinzip gilt jedoch nur für Mietverhältnisse über Wohnräume. Das Anmieten von Büro- und Gewerbeimmobilien behält nach wie vor die alte Rechtslage „Provisionsregelung ist regionsabhängig und frei vereinbar“. Auch beim Kauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien trifft das Bestellerprinzip nicht zu.
Das Gesetz ist noch nicht endgültig beschlossen und wird eventuell weiteren Änderungen unterliegen.
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